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Interim Manager oder Festanstellung: Warum befristetes Beauftragen beim Geschäftsfeldaufbau oft die klügere Wahl ist
1. Mai 2026 · 6 min · von Thomas Sperlich
Wenn ein Unternehmen beschlossen hat, ein neues Geschäftsfeld aufzubauen, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Wer macht das? Und fast immer landet die Antwort bei einer von zwei Optionen. Entweder man stellt jemanden ein oder man versucht es mit den vorhandenen Ressourcen. Eine dritte Möglichkeit kommt selten in den Sinn, obwohl sie in vielen Situationen die naheliegendste wäre.
Die Denkgewohnheit, die teuer werden kann
Der Griff zur Stellenausschreibung ist verständlich. Unternehmen sind daran gewöhnt, Kapazität durch Einstellungen zu schaffen, und die Logik dahinter ist simpel: Wer eine Aufgabe dauerhaft erledigen soll, soll auch dauerhaft dabei sein. Was dabei übersehen wird, ist dass der Aufbau eines neuen Geschäftsfelds eine temporäre Aufgabe ist. Sie hat einen Anfang, eine intensive Mitte und ein Ende, an dem das Geschäftsfeld eigenständig läuft oder bewusst aufgegeben wird. Eine Festanstellung ist eine Antwort auf eine dauerhafte Herausforderung, nicht auf eine zeitlich begrenzte Pionieraufgabe.
Dazu kommt, dass die meisten Unternehmen schlicht keine Erfahrung damit haben, einen Aufbauer von null einzustellen. Sie wissen, wie man einen Vertriebsleiter rekrutiert, weil sie schon mehrere Vertriebsleiter eingestellt haben. Aber jemanden, der ein völlig neues Feld erschließt? Das ist eine andere Kompetenz, und sie ist selten auf dem Markt, noch seltener klar erkennbar im Lebenslauf.
Was ein externer Aufbauer wirklich leistet
Ein Interim Manager für Geschäftsfeldaufbau ist kein Dienstleister, der eine Leistung erbringt und dann geht. Er ist eher ein Guide, der ein Unternehmen durch unbekanntes Terrain führt, gemeinsam mit dem internen Team, nicht anstelle davon. Der Unterschied ist entscheidend.
Wenn das Team von Anfang an dabei ist, wenn es gemeinsam mit dem Aufbauer in den Markt geht, Kunden befragt, Hypothesen testet und Rückschläge verarbeitet, dann entsteht nicht nur ein Geschäftsfeld. Es entsteht ein Team, das versteht warum bestimmte Entscheidungen getroffen wurden, das die Zielgruppe aus eigener Anschauung kennt und das nach der Übergabe selbständig weitermachen kann. Das ist der eigentliche Wert, der in keiner Kostenrechnung auftaucht.
Die Kostenfrage, ehrlich beantwortet
Natürlich ist der Tagessatz eines erfahrenen Interim Managers auf den ersten Blick eine auffällige Zahl. Als Faustregel gilt, dass er bei etwa einem Prozent des Jahresgehalts einer vergleichbaren Festanstellung liegt.
Was dabei oft übersehen wird: Eine Festanstellung kostet im ersten Jahr mindestens 100.000 bis 130.000 Euro, wenn man Gehalt, Lohnnebenkosten und Rekrutierungsaufwand zusammenzählt. Hinzu kommen sechs bis zwölf Monate, bis die Person wirklich wirksam ist. Und das Fehlbesetzungsrisiko ist real: Wer nach acht Monaten merkt, dass jemand das Feld nicht wirklich erschließen kann, hat ein Problem, das sich nicht einfach lösen lässt.
Ein Vollmandat für einen Interims-Aufbauer über alle drei Phasen liegt rund 30 Prozent darunter, beginnt sofort und endet mit einer sauberen Übergabe.
Was viele beschäftigt: Scheinselbständigkeit
Eine Frage, die in Gesprächen über Interim-Mandate regelmäßig auftaucht, ist die der Scheinselbständigkeit. Das Risiko ist real und sollte ernst genommen werden, aber es ist auch klar handhabbar, wenn man die Spielregeln kennt.
Interim-Mandate werden auf Basis eines Dienstvertrags abgeschlossen, nicht eines Arbeitsvertrags. Das bedeutet: keine Weisungsgebundenheit im arbeitsrechtlichen Sinne, keine Eingliederung in die betriebliche Organisation des Auftraggebers, keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Kunden. Ein seriöser Interim Manager arbeitet für mehrere Auftraggeber über die Zeit, hat klar definierte Ergebnisse statt Anwesenheitspflichten und bringt eigene Arbeitsmittel und Methoden mit. Diese drei Merkmale zusammen, also wechselnde Auftraggeber, ergebnisbasierte Zusammenarbeit und unternehmerische Eigenständigkeit, sind der strukturelle Schutz gegen Scheinselbständigkeit.
Wer unsicher ist, kann das Vertragsverhältnis vorab über das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen. Das Verfahren dauert drei bis sechs Monate, schafft aber rechtsverbindliche Klarheit für beide Seiten.
Die eigentliche Entscheidung
Die Frage ist also nicht wirklich, ob ein externer Aufbauer teuer ist. Die Frage ist, ob das Unternehmen die richtige Person für diese Aufgabe intern hat, ob es bereit ist, sie für sechs bis zwölf Monate aus dem laufenden Betrieb herauszulösen und ob es das Fehlbesetzungsrisiko einer Neueinstellung in Kauf nehmen will.
Wer alle drei Fragen mit Ja beantwortet, sollte intern suchen. Wer bei einer dieser Fragen zögert, sollte die dritte Option ernsthaft in Betracht ziehen.